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BSG, 19.10.1961 - 12/3 RJ 44/59 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15
Urteil in Abwesenheit der Klägerin - Grad der Behinderung
Das Gericht ist daher in solchen Verfahren immer gehalten, zwecks Vermeidung des Eintritts einer Unverwertbarkeit von bereits eingeholten Gutachten und einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht gemäß § 103 SGG (vgl. BSG, Urteile vom 19.10.1961, Az.: 12/3 RJ 44/59, und vom 20.07.1962, Az.: 12 RJ 164/62, sowie Beschluss vom 07.11.2001, Az.: B 9 SB 51/00 B) auf eine möglichst umgehende Terminierung und Entscheidung hinzuwirken. - BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 51/00 B
Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren
In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, daß das Bundessozialgericht (BSG) in seinen unveröffentlichten Entscheidungen vom 19. Oktober 1961 (Az 12/3 RJ 44/59) und vom 20. Juli 1962 (Az 12 RJ 164/62) die Verwertung zeitlich zurückliegender Gutachten nur dann für bedenklich erachtet hat, wenn außer dem Zeitablauf noch sonstige Umstände (ärztliche Bescheinigung über eine ständige Verschlechterung) oder vergleichsweise hohes Alter (63 Jahre) bei Anzeichen für eine inzwischen eingetretene wesentliche Verschlechterung vorliegen.